AEVO-Ausbildungsberechtigung

Ausbildungsberechtigung nach AEVO
(Ausbildereignungsprüfung)
Wer eine Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf der entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder glaubhaft nachweist, dass er Kenntnisse und Fertigkeiten in anderer Weise
erworben hat die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen wird zugelassen.